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Fahrzeugbeleuchtung in Deutschland: Regeln, Tipps und Ausnahmen

Die richtige Fahrzeugbeleuchtung ist entscheidend für Ihre Sicherheit und die Ihrer Mitmenschen im Straßenverkehr. In Deutschland regeln die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und die europäischen ECE-Richtlinien, insbesondere ECE R48, welche Beleuchtung zulässig ist, wie sie installiert werden muss und welche Ausnahmen es gibt. In diesem Leitfaden finden Sie alles, was Sie wissen müssen – praktisch, verständlich und mit Quellen belegt.

Zulässige Beleuchtungseinrichtungen

Abblend- und Fernlicht

Pflicht für alle Fahrzeuge. Die Anbauhöhe muss zwischen 500 mm und 1200 mm liegen​​.
Tipp: Nutzen Sie Scheinwerfer mit E-Prüfzeichen, um sicherzugehen, dass diese für den Straßenverkehr zugelassen sind.

Tagfahrlicht

Zulässig und empfohlen. Besonders bei Tageslicht sorgt Tagfahrlicht für bessere Sichtbarkeit Ihres Fahrzeugs.
Wichtig: Es muss sich automatisch abschalten oder abdimmen, wenn das Abblendlicht aktiviert wird​​.

Zusätzliche Arbeitsscheinwerfer

Für spezielle Anwendungen: Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie Baufahrzeuge dürfen zusätzliche Arbeitsscheinwerfer verwenden.
Aber: Nicht für den öffentlichen Straßenverkehr​​.

Mitblinkende Seitenmarkierungsleuchten

Sind in Deutschland erlaubt, wenn sie den Anforderungen der ECE-Regelungen entsprechen. Diese Leuchten, die synchron mit den Fahrtrichtungsanzeigern blinken, sind insbesondere bei langen Fahrzeugen wie Lkw und Anhängern von Vorteil. Sie erhöhen die Sichtbarkeit und erleichtern anderen Verkehrsteilnehmern die Einschätzung der beabsichtigten Fahrtrichtung, insbesondere bei schlechten Sichtverhältnissen oder komplexen Verkehrssituationen. Gemäß ECE R48 dürfen Seitenmarkierungsleuchten mit den Blinkern verbunden sein, solange sie nicht die zulässigen Lichtstärken oder Farbanforderungen überschreiten. Die Verwendung ist in Deutschland jedoch für bestimmte Fahrzeugklassen, wie Lang-Lkw (LZV), verpflichtend, während sie für andere Fahrzeuge optional bleibt.

Vorschriften für Anbau und Positionierung

Allgemeine Anforderungen

Symmetrie: Scheinwerfer müssen symmetrisch zur Fahrzeugmitte angebracht sein.
Höhenvorgaben: Schlussleuchten dürfen nicht höher als 1500 mm montiert sein, Seitenmarkierungsleuchten müssen innerhalb von 40 cm von den Fahrzeugrändern positioniert sein​​.

Farben und Lichtstärken

Gemäß §49a StVZO gelten folgende Lichtfarben:

  • Weiß: Scheinwerfer, Tagfahrlicht und Kennzeichenbeleuchtung
  • Rot: Schlussleuchten und Bremslichter
  • Orange: Fahrtrichtungsanzeiger und Seitenmarkierungsleuchten​​.

Verbotene Beleuchtungseinrichtungen

  1. Blaue oder grüne Leuchten
    Nur für Sonderfahrzeuge wie Polizei oder Rettungsdienste erlaubt​​.
  2. Übermäßig helle Beleuchtung
    Lichtquellen, die andere Verkehrsteilnehmer blenden, sind unzulässig.
    Hinweis: Xenon-Scheinwerfer benötigen eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage​​.
  3. Blinkende oder rotierende Lichter
    Außer bei Warnleuchten sind diese verboten.
  4. Unterbodenbeleuchtung
    In Deutschland im öffentlichen Straßenverkehr nicht gestattet.

Sondergenehmigungen und Ausnahmen

Für Sonderfahrzeuge

Landwirtschaftliche Fahrzeuge und Feuerwehrfahrzeuge: Zusätzliche Beleuchtung wie Rundumkennleuchten erfordert eine Genehmigung​​.

Für Oldtimer

Fahrzeuge mit historischem Kennzeichen unterliegen teilweise weniger strengen Vorschriften.
Tipp: Beantragen Sie individuelle Ausnahmegenehmigungen bei der Zulassungsbehörde​​.

Antragstellung für Sondergenehmigungen

Wenden Sie sich an:

  • Ihre örtliche Zulassungsbehörde
  • Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), um detaillierte Informationen und Antragsformulare zu erhalten.

"Wussten Sie, dass die Benutzung von Blaulicht zu einer hohen Geldstrafe führen kann? Dies ist ausschließlich den Rettungsdiensten wie Polizei und Krankenwagen vorbehalten."

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Darf ich LED-Lampen nachrüsten?

Ja, sofern sie ein E-Prüfzeichen besitzen und fachgerecht installiert sowie justiert sind​.

Welche Strafen drohen bei unzulässiger Beleuchtung?

Bußgelder zwischen 20 € und 90 €, je nach Verstoß.
Unzulässige Beleuchtung kann auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs gefährden​.

Wie überprüfe ich, ob meine Beleuchtung zulässig ist?

Prüfen Sie Ihre Fahrzeugpapiere oder lassen Sie die Beleuchtung von einer Prüforganisation wie dem TÜV oder der DEKRA überprüfen​​.

Checkliste: sicherstellen, dass Ihre Beleuchtung legal ist

E-Prüfzeichen: Alle Beleuchtungseinrichtungen müssen ein E-Prüfzeichen haben.
Montagehöhe: Einhaltung der vorgegebenen Höhenvorgaben.
Richtige Farben: Nur weiß, rot oder orange verwenden.
Justierung: Scheinwerfer korrekt einstellen lassen, um Blendung zu vermeiden.
Genehmigungen: Bei Sonderbeleuchtung vorher die Zulassungsstelle kontaktieren.

Sie wollen mehr wissen? Dann werfen Sie einen Blick auf die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

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Das offizielle ECE R48 Dokument herunterladen: ECE R48 German